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Ratgeber

Drohne unter 250 Gramm – Die fliegenden Leichtgewichte ohne große Auflagen

Eine Modelldrohne zu fliegen macht richtig Spaß. Besonders dann, wenn das Fluggerät mit einer Kamera ausgestattet ist. Mit etwas Übung und Geschick lassen sich ohne großen Aufwand die tollsten Bilder und Videos aus luftiger Höhe anfertigen. Egal ob bei der eigenen Gartenparty, bei Veranstaltungen oder um das Lieblingshobby perfekt in Szene zu setzen.

Allerdings unterliegt der Betrieb einer ferngesteuerten Drohne seit Anfang 2021 einer europaweit einheitlichen Regelung. Diese wird umgangssprachlich auch als EU-Drohnenverordnung bezeichnet. In dieser Verordnung ist der Betrieb von unbemannten Flugobjekten genau geregelt. 

Wenn die Drohne aber leichter als 250 Gramm ist, sind die Auflagen deutlich geringer. Wir erklären Ihnen gerne, was es damit auf sich hat.



Wieso eine europaweite Drohnenverordnung?

Quadrocopter, Multicopter oder auch Drohnen haben eine Gemeinsamkeit: Die Fluggeräte mit den waagerecht angeordneten Propellern sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Leistungsstarke Brushless-Elektromotoren, hochkapazitive Lithium-Akkus und stetig kleiner werdende Lage- und Beschleunigungs-Sensoren garantieren enorme Flugleistungen. Die parallel dazu immer günstiger werdenden Preise sorgten in Folge für eine geradezu explosionsartige Verbreitung von privat genutzten Drohnen. 

Als die Fluggeräte dann auch noch mit hochwertigen Kameras ausgerüstet wurden, haben viele Leute die Chance gesehen, atemberaubende Fotos und Videos zu machen. 

Aber auch die Industrie hat das Potential von Drohnen erkannt und entwickelt ständig neue Konzepte für den kommerziellen Einsatz. Doch dazu wird eine rechtlich abgesicherte Planungsgrundlage benötigt. 

Dies alles führte letztendlich dazu, dass seit dem 01. Januar 2021 eine europaweite Verordnung gültig ist, die den Betrieb von unbemannten Flugobjekten (UAS für Unmanned Aircraft System) genau regelt. Und weil ferngesteuerte Copter oder Drohnen auch mit zu den unbemannten Flugobjekten zählen, gilt die Verordnung eben auch für diese Fluggeräte. 



Was besagt die 250 Gramm Grenze der Drohnenverordnung?

Die neue EU-Drohnenverordnung beruht auf der Risikobeurteilung beim Einsatz vone Drohnen. Da spielt einmal der Einsatzort eine Rolle. Es wird genau definiert, wie nah und unter welchen Umständen an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf. Ebenso ist das Überfliegen von Menschenansammlungen genau geregelt. 

Aber auch das Gewicht der Drohne spielt eine wichtige Rolle. Denn je größer und schwerer ein unbemanntes Flugobjekt ist, desto höher ist das grundsätzliche Gefährdungspotential, das von ihm ausgeht. Daher wurden in der Drohnenverordnung unterschiedliche Gewichtsklassen definiert. In der untersten Gewichtsklasse wurde von der EU-Kommission die Grenze bei 250 Gramm festgesetzt. Wenn eine Mini-Drohne leichter als 250 Gramm ist, sind weder eine Betreiberregistrierung noch der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für den Betrieb erforderlich.

Ausnahme von der Regel:

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Sobald die Mini-Drohne einen Sensor besitzt und  personenbezogene Daten erfassen kann, muss die betreibende Person registriert werden. Im Klartext heißt das: Wenn die Drohne z.B. mit einer Kamera ausgestattet ist und Fotos oder Videos erstellen kann, muss eine Betreiberregistrierung gemacht werden. Auch wenn das Fluggerät leichter als 250 Gramm ist. Allerdings kann diese Registrierung ohne großen Aufwand beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online durchgeführt werden.

Da die nur 80 g leichte Drohne mit einer Kamera ausgetattet ist,  muss für den Betrieb eine UAS-Betreiberregistrierung durchgeführt werden. Die Registrierung geht schnell und einfach und wird online beim LBA beantragt.



Was zeichnet Drohnen unter 250 Gramm aus?

Mittlerweile gibt es viele Copter und Drohnen, die weniger als 250 g wiegen. Und zum Teil werden diese ferngesteuerten Fluggeräte für wirklich kleines Geld angeboten. Aber in den meisten Fällen handelt es sich dabei um Einsteiger-Drohnen, die zum Reinschnuppern in das Drohnenfliegen oder für Kinder gedacht sind. Wer jedoch im Außenbereich qualitativ hochwertige Film- und Fotoaufnahmen anfertigen will, benötigt ganz anderes Equipment. Genau hier setzen die von uns angebotenen Drohnen an. Obwohl die Grenze von 250 Gramm nicht erreicht bzw. nicht überschritten wird, beinhalten die Leichtgewichte Technik vom Allerfeinsten. Hier einige Beispiele:

Hochauflösende Kameras

Das A und O beim Fotografieren und Filmen ist eine gute Kamera. Manche Drohnen-Modelle sind mit hochauflösenden Kameras ausgestattet, die sogar Aufnahmen in 4K zulassen.

Pfiffige Bildstabilisierung

Da eine fliegende Drohne sich ständig bewegt, bedarf es cleverer Technik, um trotzdem gestochen scharfe Bilder und wackelfreie Videos zu bekommen. Deshalb werden unterschiedliche Systeme zur Bild-Stabilisierung eingesetzt.

GPS-Satellitennavigation

Dank satellitengestützter Navigation können die Mini-Drohnen ihre momentanen Flugpositionen eigenständig sehr exakt einhalten. Selbst die autonome Rückkehr zur Startstelle oder der Verfolgerflug sind so problemlos möglich.

Automatische Starts und Landungen

Gerade Leute, die lieber aus der Luft filmen und fotografieren, empfinden es als sehr hilfreich, wenn die Drohnen den Start und die Landung selbsttätig durchführen können.  
    

Weitere Leistungsmerkmale

Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Leistungsmerkmale wie zum Beispiel Höhenstabilisierung, Headlessmode oder auch Objektverfolgung und die Flip-Funktion. Da aber nicht jede Drohne alle Leistungsmerkmale unterstützt, müssen die anwendenden Personen für sich selber entscheiden, worauf sie Wert legen und was für sie wichtig ist.  



Häufig gestellte Fragen zu Drohnen unter 250 Gramm

Wo genau kann ich meine Drohne registrieren lassen?

Nicht die Drohnen werden registriert, sondern die Betreiber müssen sich registrieren. In Deutschland kann das beim Luftfahrtbundesamt online gemacht werden. Wenn Modellflugbegeisterte mehrere Modelle im Einsatz haben, werden alle Fluggeräte mit der gleichen eID beschriftet.

Die DJI Mini 2 wiegt laut Hersteller 249 g. Was ist, wenn durch Fertigungstoleranzen das tatsächliche Startgewicht 250 g  oder mehr beträgt?

Grundsätzlich zählt nicht das tatsächliche Abfluggewicht der Drohne, sondern die Angabe in den technischen Daten des Herstellers. Dort hat der Hersteller eben 249 g angegeben. Wenn für die eID nun ein schickes Aluminiumschild angefertigt und mit dickem doppelseitigen Klebeband aufgeklebt wird, kann das Gewicht bei der DJI Mini 2 auch leicht die 250 g-Grenze übersteigen. Trotzdem ist für die DJI Mini 2 kein Kompetenznachweis  A1/A3 erforderlich.   

Wenn in einer Mini-Drohne für Kinder eine Kamera eingebaut ist, muss der Betreiber sich dann auch registrieren?

Grundsätzlich macht die EU-Verordnung keinen Unterschied zwischen Drohnen für Erwachsene und Drohnen für Kinder. Wenn jedoch die Drohne den aktuell geltenden Spielzeugrichtlinien entspricht, dann ist eine Registrierung nicht erforderlich. Wenn die Drohne nicht den Spielzeugrichtlinien entspricht aber ausschließlich im Innenbereich genutzt wird, ist eine Registrierung ebenfalls nicht erforderlich.

Welche ist die beste Drohne unter den kleinen Drohnen?

Welcher Quadrocopter der Beste ist, lässt sich nicht so leicht beantworten. Denn die nutzenden Personen legen ihr Augenmerk oft auf sehr unterschiedliche Leistungsmerkmale. Viele Drohnenbegeisterte achten auf Flugzeit, Kameraauflösung, Objektverfolgung, Hinderniserkennung oder GPS. Im Vergleich dazu ist bei anderen Kaufwilligen das Preis-Leistungs-Verhältnis wesentlich wichtiger, als zum Beispiel GPS oder Video.

Was bedeutet 3Achs-Gimbal?

Ein Gimbal entkoppelt die Kamera mechanisch vom Fluggerät. Das hat den Vorteil, dass die Kamera immer exakt auf das Objekt ausgerichtet bleibt. Auch wenn die Drohne bei maximalen Steuerbewegungen recht stark beim Fliegen schaukelt. Wenn im Flug die Neig-, Kipp- und Drehbewegungen der Drohne kompensiert werden, wird von einem 3Achs-Gimbal gesprochen.  


Was ist der Kompetenznachweis?

Sobald eine Drohne oder auch ein ferngesteuertes Flugmodell 250 g oder mehr wiegt, ist der Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Für die meisten privaten Anwendungsfälle ist der Kompetenznachweis A1/A3 vollkommen ausreichend. Ebenso wie die Betreiberregistrierung kann auch der Kompetenznachweis A1/A3 beim LBA online durchgeführt werden. Nach einem Onlinetraining mit Informationstexten und Erklärvideos müssen 40 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Werden mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet, gilt die Online-Theorieprüfung als bestanden. Die Bestätigung der bestandenen Prüfung wird anschließend vom LBA per Mail verschickt. Da weder vor noch nach der Prüfung die Identität der zu prüfenden Person durchgeführt wird, können das Onlinetraining und die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.