Private Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige - Verläss­li­cher Schutz für Ihre Gesund­heit

PKV für Selbstständige
WiWo - Platz 1 aus 800 Tarifen
Private Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot!

  • Günstige Tarife für Gründer
  • Beitragsstabilität bis 2026*
  • Inklusive Früherkennungsprogramm Krebs-Scan
  • Belohnung für Gesundheitsbewusste
Top
Gesundheits­schutz

Private Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler

Preisbewusst kalkuliert, bestens abgesichert

Wenn Sie als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler krank zu Hause bleiben müssen, bleiben Aufträge und Kundenanfragen schlimmstenfalls unbearbeitet. Ihre Gesundheit ist daher Ihr wichtigstes Kapital. Eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler hilft Ihnen, optimal für Ihre Gesundheit vorzusorgen und im Krankheitsfall beste medizinische Betreuung zu erhalten.

Dabei kommt die private Krankenvollversicherung nicht nur für einen alleinstehenden Unternehmer infrage, sondern lohnt sich oft auch für eine Familie mit Kindern. Eine private Absicherung geht in der Regel mit niedrigeren Beitragszahlungen einher als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sichern sich auf diesem Weg nicht nur finanzielle Vorteile, sondern genießen die Behandlung als Privatpatient mit besseren Leistungen.

Im Test des Magazins Wirtschaftswoche belegt die Krankenvollversicherung der HanseMerkur Platz 1 von 800 Tarifen. Und auch im Test der €uro (Ausgabe 10/2023) überzeugt sie als BESTE Private Krankenversicherung (Selbstbeteiligung bis zu 1.000 €, KVT1000, PSV, PVN).

*Gilt für die meisten Tarife

Leis­tungen der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige im Über­blick

Best­seller
Start Fit
Top Fit
Jähr­liche Selbst­be­tei­li­gung
500 EUR oder 1.000 EUR500 EUR oder 1.000 EUR
Statio­näre Behand­lung 
Statio­näre Behand­lungen

Versi­chert sind allge­meine Kran­ken­haus­leis­tungen (Mehr­bett­zimmer und Behand­lung durch den Beleg­arzt).

100 %100 %
Ambu­lante Arzt­be­hand­lungen 
Ambu­lante Arzt­be­hand­lungen

Bei einer Erst­be­hand­lung durch den Primär­arzt sind 100 % der Kosten erstat­tungs­fähig, bei Erst­be­hand­lung durch einen Fach­arzt 80 % der Kosten. Als Primär­ärzte gelten Fach­ärzte für Allge­mein­me­dizin/​prak­ti­sche Ärzte, Inter­nisten ohne Schwer­punkt­be­zeich­nung, die an der haus­ärzt­li­chen Versor­gung teil­nehmen, Fach­ärzte für Frau­en­heil­kunde (Gynä­ko­logen), Augen­heil­kunde sowie Kinder­heil­kunde und der HanseMerkur Online-Arzt.

100 %100 %
Blut­test zur Krebs­früh­er­ken­nung aus Krebs-Scan (EKV2)
Blut­test zur Krebs­früh­er­ken­nung aus Krebs-Scan (EKV2)

Bei Abschluss von EKV2 ist die jähr­liche Früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chung mittels PanTum Detect® Blut­test, inkl. Durch­füh­rung bild­ge­bender Verfahren (PET/​CT und MRT) versi­chert.

Einmal jähr­lichOptional
Zusätz­liche Vorsor­ge­un­ter­su­chungen 
Zusätz­liche Vorsor­ge­un­ter­su­chungen

Erstat­tungs­fähig sind zusätz­liche Vorsor­ge­leis­tungen für Kinder, Jugend­liche und Erwach­sene. Hier­unter fällt z. B. eine erwei­terte Krebs­vor­sorge.

100 %100 %
Heil­prak­tiker / Natur­heil­kunde 
Heil­prak­tiker / Natur­heil­kunde

Kosten für alter­na­tive Behand­lungs­me­thoden (z. B. homöo­pa­thi­sche Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kosten­er­stat­tung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rech­nungs­be­trag pro Versi­che­rungs­jahr begrenzt.

80 % max. 1.000 EUR100 %
Heil­mittel (z. B. Ergo­the­rapie) 
Heil­mittel (z.B. Ergo­the­rapie)

Unter Heil­mittel sind zum Beispiel Licht­be­hand­lungen, Wärme­be­hand­lungen und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen sowie Ergo­the­rapie etc. zu verstehen.

90 %100 %
Zahn­be­hand­lungen 
Zahn­be­hand­lungen

Als Zahn­be­hand­lungen zählen z. B. Zahn­fül­lungen oder Wurzel­be­hand­lungen.

100 %100 %
Zahn­er­satz  
Zahn­er­satz

Es werden 80 % des Rech­nungs­be­trages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen über­nommen. In den ersten Versi­che­rungs­jahren ist eine Leis­tungs­staffel zu beachten.

80 %80 %
Psycho­the­rapie 
Psycho­the­rapie

Erstat­tungs­fähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalen­der­jahr.

70 % max. 50 Sitzungen/​​Jahr90 % max. 50 Sitzungen/​​Jahr
Brillen und Kontakt­linsen
100 EUR alle 36 Monate260 EUR alle 24 Monate
Angebot anfor­dernAngebot anfor­dern
Ein- oder Zwei­bett­zimmer inkl. Spezia­lis­ten­be­hand­lung (Tarif PSV)  
Ein- oder Zwei­bett­zimmer inkl. Spezia­lis­ten­be­hand­lung (Tarif PSV)

Kosten für eine bessere Unter­brin­gung im Ein- oder Zwei­bett­zimmer sowie die privat­ärzt­liche Behand­lung durch den Chef­arzt/ Spezia­listen werden über­nommen.

OptionalOptional
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung (Tarif PG)
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung (Tarif PG)

Im Pfle­ge­fall erhalten Sie ein verein­bartes Pfle­ge­mo­nats­geld.

OptionalOptional
Kran­ken­haus­ta­ge­geld (Tarif KH)
Kran­ken­haus­ta­ge­geld (Tarif KH)

Sie können ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld verein­baren, welches Ihnen jeden Tag eines Kran­ken­haus­auf­ent­halt gezahlt wird.

OptionalOptional
Kran­ken­ta­ge­geld (Tarif T) 
Kran­ken­ta­ge­geld (Tarif T)

Sichern Sie sich bei vorüber­ge­hender Arbeits­un­fä­hig­keit ab mit einem tägli­chen Kran­ken­ta­ge­geld.

OptionalOptional
Kurta­ge­geld (Tarif KUT) 
Kurta­ge­geld (Tarif KUT)

Für ambu­lante und statio­näre Kuren wird der versi­cherte Tages­satz für maximal 42 Tage gezahlt.

OptionalOptional
Beitrags­re­du­zie­rung ab 65 Jahren (Tarif BEN) 
Beitrags­re­du­zie­rung ab 65 Jahren (Tarif BEN)

Ab dem 65. Lebens­jahr redu­zieren wir die Beiträge.

OptionalOptional

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

von heute

Das Ausfüllen der Angaben ging schnell und einfach Sehr empfehlenswet

von heute

Alles super, sowohl die Angebote als auch der Buchungsprozess...

vor 1 Tag

Problemlos, gut zu handhaben

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
703 Rezensionen

Echte Bewertungen von Kunden für Kunden:

Alle Bewertungen
über eKomi

Leis­tungen für Ihre Gesund­heit – inklu­sive Rabatt

Vor allem die Anfangsphase von Gründern oder Freiberuflern ist von Unsicherheiten geprägt. Da benötigen Sie eine günstige private Krankenversicherung für Selbstständige, auf die Sie sich verlassen können, die alle wichtigen Kosten abdeckt, aber gleichzeitig bezahlbar bleibt.

Wenn Sie ein etabliertes Unternehmen führen oder einen festen Kundenstamm als Freiberufler haben, profitieren Sie mit der HanseMerkur von den umfassenderen Leistungen und genießen eine komfortable Rundum-Versorgung. Mithilfe von Zusatzbausteinen, wie zum Beispiel für ein Krankenhaustagegeld oder gegen Verdienstausfall, können Sie 2 Tarife nach Ihren Wünschen ausbauen. Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Leistungsübersicht.

Neben der Versorgung im Krankheitsfall bieten wir Ihnen in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige umfangreiche Möglichkeiten zur Vorsorge, wie beispielsweise durch Lungenfunktionsprüfung oder ein Belastungs-EKG, an. Einen Rabatt auf Ihren Monatsbeitrag erhalten Sie, wenn sich Ihre Werte bei einem regelmäßigen Gesundheits-Check im normalen Bereich bewegen: Die HanseMerkur erlässt 10 % Ihres Beitrags. Zudem profitieren Sie von attraktiven Beitragsrückerstattungen, wenn Sie selten krank sind.

Fragen und Antworten zur Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler

Wann kann ich als Selbst­stän­diger in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln?

Jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen

Als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler haben Sie die Wahl, ob Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein möchten oder sich einer privaten Krankenversicherung anschließen wollen.

Wenn Sie schon selbstständig sind und die Versicherung wechseln möchten, sollten Sie beachten, dass Sie sich zunächst die Aufnahmebescheinigung der HanseMerkur sichern. Danach gilt es, Kündigungsfristen und Wartezeiten zu beachten.

Wenn Sie eine Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit planen, sollten Sie dies rechtzeitig bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Wenn Sie austreten möchten, können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler wechseln.

Wie hoch ist bei Selbst­stän­digen die Versi­che­rungs­pflicht­grenze?

Keine Gehaltsgrenze für den Wechsel

Anders als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen Sie als Selbstständiger keine Gehaltsgrenze beachten, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die günstige private Krankenversicherung für Selbstständige zu wechseln.

Was ist bei einem Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige zu beachten?

Aufnahmebescheinigung abwarten, Kündigungsfrist einhalten, Wartezeiten beachten

Für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung für Selbstständige benötigen Sie zunächst die Antragsunterlagen Ihrer neuen Versicherung. Erst wenn das Antragsverfahren und die Gesundheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie die Aufnahmebestätigung erhalten haben, sollten Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Keinesfalls sollten Sie dies vorher tun, da Sie ansonsten riskieren, eine Lücke im Versicherungsschutz zu haben.

Bei der Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung müssen Sie die entsprechenden Fristen beachten. Danach haben Sie eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn der Versicherer erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden erhöht.

Wenn Sie in eine private Krankenversicherung für Selbstständige eintreten, gibt es sogenannte Wartezeiten. In diesem Zeitraum können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Normalerweise liegen die Wartezeiten bei 3 Monaten; bei Zahngesundheit können sie bis zu 8 Monate betragen. Ausnahmen davon sind Leistungen aufgrund von Infektionskrankheiten oder Unfällen. Außerdem wird Ihnen die vorherige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angerechnet, insofern sie ununterbrochen war.

Wer über­nimmt bei Selbst­stän­digen den Arbeit­ge­ber­an­teil zur PKV?

Kein Arbeitgeberzuschuss mit Ausnahme der Künstlersozialkasse

In einem Angestelltenverhältnis muss sich der Arbeitgeber an Ihrem Krankenversicherungsbeitrag beteiligen. Allerdings sind Sie als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler Ihr eigener Chef, weshalb Sie keine Zuschüsse erhalten. In den meisten Berufsfeldern müssen Sie daher den vollen Beitrag zur Krankenversicherung selbst tragen.

Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung einen ähnlichen Schutz wie angestellte Arbeitnehmer genießen. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern stockt Ihre Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitgeber zu 50 % auf. Dies gilt auch für die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige. Die Regelung ist hierbei die gleiche, die auch für den Arbeitgeberzuschuss zugrunde gelegt wird.

Wie sichere ich mich im Alter ab, wenn ich Rente erhalte?

Alterungsrückstellung, wegfallende Selbstbeteiligung und Beitragsreduzierung

Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bezahlbar bleiben, setzt die HanseMerkur eine sogenannte Alterungsrückstellung ein. Diese wird aus Beitragseinnahmen gebildet. Es werden in den frühen Jahren der Versicherung, also während Ihrer Selbstständigkeit, etwas höhere Beiträge angesetzt, als sie den tatsächlichen Versorgungskosten entsprechen. Die Rücklagen werden verzinslich angespart und dafür genutzt, um Ihnen geringere Beiträge im Alter anzubieten.

Was ist mit Behand­lung durch einen soge­nannten Primär­arzt gemeint?

Ihr erster Ansprechpartner in allen Fällen

Bei ambulanten Behandlungen gilt das sogenannte Primärarztprinzip. In diesem Fall haben Sie einen Ansprechpartner, an den Sie sich in Gesundheitsfragen zuerst wenden. In der Regel ist das Ihr Hausarzt, da er Sie schon lange kennt. In vielen Fällen kann er Sie ausreichend behandeln oder beraten. Als Primärärzte im Sinne des Prinzips gelten Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktische Ärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Fachärzte für Frauenheilkunde (Gynäkologen), Augenheilkunde sowie Kinderheilkunde und der HanseMerkur Online-Arzt.

Ihr Primärarzt entscheidet, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll. Die Behandlungskosten trägt die HanseMerkur vollständig, wenn der Primärarzt die Erstbehandlung übernommen hat. Entscheiden Sie sich direkt einen Facharzt zu konsultieren, dann übernimmt die HanseMerkur die Kosten zu 80 %. Wenden Sie sich während dieser Behandlung auch an Ihren Primärarzt, übernimmt die HanseMerkur ab diesem Zeitpunkt eventuell folgende Facharztbesuche zu 100 %.

Was sind die Beitrags­rück­erstat­tungen?

Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen

Die HanseMerkur bestimmt in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige jedes Jahr einen Betrag für die Beitragsrückerstattungen. Dieser wird auf Basis des Geschäftsergebnisses kalkuliert und ist überschussabhängig. Der festgelegte Betrag ist daher für alle Tarife gleich und unabhängig von dem gewählten Selbstbehalt. Zudem erhalten Sie einen Gesundheitsrabatt von 10 % auf den Beitrag Ihres Tarifes, wenn Ihre Werte bei regelmäßigen Gesundheits-Checks im Normbereich liegen.

Folgende Regelung zur Beitragsrückerstattung gilt aktuell, wenn Sie keine Leistungen zur Abrechnung einreichen:

  • 200 Euro nach einem leistungsfreien Jahr
  • 300 Euro nach 2 leistungsfreien Jahren
  • 400 Euro nach 3 leistungsfreien Jahren
  • 500 Euro nach 4 leistungsfreien Jahren

Von der Beitragsrückerstattung können Sie profitieren, wenn Sie selten krank sind. Dies gilt als erfüllt, wenn Sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen für eine zahnärztliche oder ambulante Behandlung in Anspruch genommen haben.

Erfahren Sie mehr über Beitragsrückerstattungen und Vorsorgeprogramme im Service-Bereich.

Tipp: Wenn Sie die Rückerstattung nutzen möchten, aber dennoch wegen einer Kleinigkeit den Rat eines Arztes benötigen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Arztrechnung nicht einzureichen. Langfristig führt dies zu einer stabileren Kalkulationsgrundlage und somit zu stabileren Beiträgen. Somit profitieren Sie von der Behandlung als Privatpatient, haben aber gleichzeitig selbst mehr Planungssicherheit.

In welcher Höhe werden Kosten für Zahn­er­satz und Kiefer­or­tho­pädie über­nommen?

Die maximale Kostenerstattung ist begrenzt und abhängig von der Versicherungsdauer

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie werden Kosten in Höhe von 80 % übernommen. Ferner gelten sogenannte Leistungsstaffeln, die die maximale Kostenerstattung begrenzen. Dieser maximale Betrag, den die private Krankenversicherung für Selbstständige übernimmt, ist abhängig von der Versicherungsdauer und vom ausgewählten Tarif und staffelt sich wie folgt:

Kostenerstattung - Tarif Start Fit

  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 600 EUR
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.200 EUR
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 2.400 EUR
  • Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird - pro Jahr: 4.000 EUR

Höchstsatz - Tarif Top Fit

  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.600 EUR
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 3.200 EUR
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 6.400 EUR
  • Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird - pro Jahr: unbegrenzt

Wenn aufgrund eines Unfalls Zahnersatz oder Kieferorthopädie erforderlich sind, entfallen die Höchstsätze für den jeweiligen Versicherungsfall.

Was ist eine Kinder­nach­ver­si­che­rung?

Aufnahme eines Neugeborenen in die PKV der Eltern

Eine Kindernachversicherung bezeichnet die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils. Das Neugeborene erhält den Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten, wenn ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer privat krankenversichert ist und die Anmeldung des Neugeborenen zur Aufnahme in die PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Zusätzlich darf der Versicherungsschutz für das Kind nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils. Ein Vorteil der Kindernachversicherung ist, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und es in diesem Fall auch keine Gesundheitsprüfung gibt.

Alters­rück­stel­lungen - Wie Beiträge im Alter bezahlbar bleiben

Als Unternehmer sind Sie es gewohnt, über viele Jahre zu planen und Prognosen über zukünftige Entwicklungen zu stellen. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung für Selbstständige schauen Sie deshalb genau auf die Beiträge im Alter. Erwartete Kostensteigerungen machen vor den wenigsten Unternehmen halt, ebenso wenig ist dies im Gesundheitswesen der Fall; daher müssen die privaten wie die gesetzlichen Krankenversicherer damit kalkulieren. Um dennoch stabile und bezahlbare Beiträge anzubieten, ist die HanseMerkur gut vorbereitet. Hier wird vor allem die sogenannte Alterungsrückstellung genutzt. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird nicht für laufende Versorgungskosten verwendet, sondern verzinslich angelegt. Damit wird ein Polster aufgebaut, das Ihnen dann in Form von niedrigeren Beiträgen im Alter zugutekommt. Die HanseMerkur zeichnete sich in den letzten Jahren durch überdurchschnittliche Beitragsstabilität in ihren Tarifen aus und kann eine günstige private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler anbieten.

Die private Krankenversicherung ist erklärungsbedürftig. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihr individuelles Gesundheitspaket zu erstellen. Top-Leistungen müssen nicht teuer sein! Informieren Sie sich unverbindlich und nutzen Sie für Fragen unsere Berater-Hotline unter 040 4119-7340.

Natürlich hoffen Sie als Elternteil, dass Ihre Kinder so gesund wie möglich bleiben. Aber wenn etwas passiert, ist es beruhigend einen optimalen Schutz zu haben, der speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder ausgelegt ist.

Für Kinder

Beitrags­be­rech­nung Tarif Start Fit - Beispiel mit 1.000 Euro Selbst­be­tei­li­gung

25 Jahre35 Jahre45 Jahre
Ambu­lante, zahn­ärzt­liche und statio­näre Leis­tungen (Tarif KVS3)
158,10 EUR205,01 EUR270,21 EUR
Ein- oder Zwei­bett­zimmer im Kran­ken­haus inkl. Chef­arzt-/​Spezia­lis­ten­be­hand­lung (Tarif PSV)
29,73 EUR38,20 EUR50,35 EUR
Pantum Detect® Blut­test, zusätz­liche Zahn­leis­tungen (Tarif EKV2)
20,98 EUR23,00 EUR25,65 EUR
Kurta­ge­geld (75 EUR pro Tag)
1,73 EUR2,48 EUR3,60 EUR
Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung (Tarif PVN)
53,53 EUR65,59 EUR83,36 EUR
Gesetz­li­cher Zuschlag
20,88 EUR26,62 EUR34,63 EUR
Monats­bei­trag gesamt
284,95 EUR360,90 EUR467,80 EUR
Angebot anfor­dern

Start Fit

In diesem Video erklären wir Ihnen den Tarif Start Fit. Die Krankenvollversicherung mit gesunden Leistungen für Selbstständige, die noch freiwillig gesetzlich versichert sind. 

Im Top Fit kann Ihre PKV um den Bluttest zur Krebsfrüherkennung aus Krebs-Scan (Tarif EKV2) optional ergänzt werden:

  • Innovativer Bluttest zur Krebsfrüherkennung
  • Bildgebende Verfahren MRT und PET/CT
  • Optimale Begleitung im Erkrankungsfall 

Im Start Fit (Grundtarif KVS) ist die Krebsfrüherkennung einmal im Jahr mitversichert.

Krebs-Scan

Beitrags­be­rech­nung Tarif Top Fit - Beispiel mit 1.000 Euro Selbst­be­tei­li­gung

25 Jahre35 Jahre45 Jahre
Tarif­bau­steine
Ambu­lante, zahn­ärzt­liche und statio­näre Leis­tungen (Tarif KVT1000)
331,79 EUR401,38 EUR490,97 EUR
Ein- oder Zwei­bett­zimmer im Kran­ken­haus inkl. Chef­arzt-/​Spezia­lis­ten­be­hand­lung (Tarif PSV)
29,73 EUR38,20 EUR50,35 EUR
Krebs-Scan (Tarif ZY)
27,50 EUR27,50 EUR27,50 EUR
Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung (Tarif PVN)
53,53 EUR65,59 EUR83,36 EUR
Gesetz­li­cher Zuschlag
36,15 EUR43,96 EUR54,14 EUR
Monats­bei­trag gesamt
478,70 EUR576,63 EUR706,32 EUR
Angebot anfor­dern

Sind Sie auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen? Dann sollten Sie in jedem Fall Ihre Arbeitskraft bestens absichern. Statistisch gesehen ist jeder Vierte von Berufsunfähigkeit betroffen. Falls Sie nicht mehr arbeiten können, droht der finanzielle Ruin, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben aus. Sorgen Sie für alle Fälle mit der wohl wichtigsten Versicherung von allen vor.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die HanseMerkur hat eine sehr attrak­tive und einfache Rege­lung zur Beitrags­rück­erstat­tung, wenn Sie leis­tungs­frei bleiben. Zusätz­lich gibt es ein umfang­rei­ches Vorsor­ge­pro­gramm ohne Einfluss auf Selbst­be­halt oder Beitrags­rück­erstat­tung.

Gesund sein wird belohnt!

Hier finden Sie alle Informationen zur ServiceApp.

ServiceApp
Download - Alle Leistungen auf einen Blick

In unseren Informationsprospekten und den Verbraucherinformation erfahren Sie alle Details zu unserer privaten Krankenversicherung für Selbstständige zum Speichern oder Ausdrucken.

PKV Selbstständige Start-Fit - Informationsbroschüre

PKV Selbstständige Top-Fit - Informationsbroschüre

Private-Krankenversicherung - Verbraucherinformation


Angebot anfordern