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Eine junge Frau steht neben einem E-Scooter.

E-Scooter-Versicherung

Erleben Sie unbeschwerte Freiheit auf Ihrem E-Scooter! Egal, ob Sie nach Unabhängigkeit streben, dem Stau entkommen oder einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – E-Scooter-Fahren ist etwas Besonderes. Damit dieses einzigartige Gefühl bewahrt bleibt, ist eine optimale Absicherung unerlässlich. Neben einem verlässlichen Helm ist eine umfassende Versicherung ein Muss. Entdecken Sie jetzt unsere maßgeschneiderte E-Scooter-Versicherung für sicheren Fahrspaß ohne Kompromisse.
Versicherungskennzeichen per Post – keine Wartezeit bei der Zulassungsstelle
Unbeschwertes Fahrgefühl – wir kümmern uns um die Haftpflicht-Risiken
Schnell auf die Straße – E-Scooter-Versicherung in nur fünf Minuten online abschließen
Unsere Bewertungen:
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4.59/5
1281 Rezensionen
Siegel FAZ-Institut: Höchste Zufriedenheit Versicherungen (2023)
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E-Scooter optimal versichern – mit der Helvetia Haftpflichtversicherung

Elektrische Tretroller liegen voll im Trend: Die E-Scooter mit Straßenzulassung eignen sich ideal, um kurze Strecken abgasfrei zu bewältigen und gelten als bedeutender Schritt in Richtung umweltschonende Mikromobilität in Deutschland. Rein optisch ähneln die Elektro-Scooter herkömmlichen Tretrollern, werden aber im Vergleich zu diesen nicht durch eigene Kraft, sondern mit Hilfe eines Elektromotors angetrieben. Die E-Scooter zählen zu der Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge, kurz EKF.

Im Gegensatz zu Mofas und Elektrorollern, für die Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis benötigen, können Sie E-Scooter ohne Führerschein im Straßenverkehr führen. Um den Fahrspaß zu genießen, ist es eine grundlegende Voraussetzung, dass es sich bei dem elektronischen Kleinstfahrzeug um einen E-Scooter mit Straßenzulassung handelt, denn ohne gültige Betriebserlaubnis dürfen die kleinen Flitzer nicht legal auf die Straße.

Grundsätzlich sind die Elektro-Scooter erst seit der EKF-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, aus dem Jahr 2019 offiziell im Straßenverkehr erlaubt. Seitdem müssen Sie Ihren E-Scooter versichern, denn mit der Verordnung wurde auch die Versicherungspflicht für E-Scooter eingeführt.

Überzeugen Sie sich jetzt von den Vorteilen der Helvetia E-Scooter-Versicherung und düsen Sie mit der passenden Haftpflichtversicherung für Ihr EKF unbeschwert los!

    

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Für welche Elektrokleinstfahrzeuge gilt die Versicherungspflicht?

Für alle E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller mit gültiger Betriebserlaubnis und einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Sie nutzen Ihren E-Scooter nicht auf der Straße, sondern ausschließlich auf privatem Gelände? Dann ist Ihr elektronisches Kleinstfahrzeug von dieser E-Scooter-Versicherungspflicht ausgenommen – ebenso wie EKF, deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet. Elektro-Scooter ohne Zulassung dürfen nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden – auch nicht auf Gehwegen oder Radwegen.

Wird ein Versicherungskennzeichen benötigt?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie den bestehenden Versicherungsschutz Ihres Elektro-Scooters in Form einer Versicherungsplakette nachweisen, ähnlich dem Versicherungskennzeichen bei der Rollerversicherung. Die selbstklebende Versicherungsplakette erhalten Sie direkt vom Versicherer und müssen diese dann selbst gut sichtbar an der Rückseite Ihres E-Scooters anbringen: Wer sich ohne Versicherungsplakette im städtischen Raum von der Polizei auf der Straße erwischen lässt, muss mit Strafen und hohen Bußgeldern rechnen. Eventuell entstehende Schäden müssen in diesem Fall ebenfalls aus eigener Tasche bezahlt werden.

Die E-Scooter-Versicherung gilt immer für ein Jahr, vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Sie wollen Ihre E-Scooter-Versicherung erst später im Jahr abschließen? Kein Problem, in diesem Fall verringert sich der Versicherungsprämie dementsprechend. Nach Ablauf des Versicherungsjahrs ändert sich die Farbe der Plakette, um auf einen Blick erkennen zu können, ob aktuell ein gültiger Versicherungsschutz für den E-Scooter besteht.

Das Wichtigste zur Versicherung Ihres E-Scooters auf einen Blick

  • Seit der BMVI-Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) aus dem Jahr 2019 unterliegen E-Scooter einer Versicherungspflicht.
  • Für die E-Scooter-Nutzung im öffentlichen Raum ist die Haftpflichtversicherung verpflichtend.
  • Sie gilt für E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h.
  • Der Versicherungsschutz wird durch ein Versicherungskennzeichen in Form eines Aufklebers nachgewiesen.

Die wichtigsten Leistungen der
Helvetia E-Scooter-Versicherung

In welchen Fällen greift die E-Scooter-Versicherung?

Schäden an anderen Fahrzeugen
Wenn Sie durch einen Unfall Schäden an einem anderen Fahrzeug hinterlassen, sind Sie als Versicherungsnehmer einer E-Scooter-Versicherung von Helvetia auf der sicheren Seite: Der Schaden wird komplett von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen.
Personenschäden
Verletzt man mit seinem E-Scooter auf dem Radweg oder der Straße aus Versehen eine dritte Person, kann der finanzielle Schaden, der dem Geschädigten durch Arztbesuche, Arbeitsausfall oder mögliche OPs entsteht, enorm hoch ausfallen. Aber keine Sorge, dafür müssen unsere Versicherungsnehmer nicht mit ihrem Privatvermögen haften – unsere E-Scooter-Versicherung kommt für Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern auf.

Häufige Fragen zur E-Scooter-Versicherung