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info@hdi.de

Private Haftpflichtversicherung

  • Gegen Ungeschicke geschickt versichert
  • Individueller Schutz für jeden Moment
  • Leistungen angepasst an Deinen Lifestyle
Frau mit Bilderrahmen in der Hand zieht um

Private Haftpflichtversicherung von HDI – Ohne Absicht passiert? Aber mit Absicht bestens versichert!

Wir alle kennen das: Kurz nicht aufgepasst, eine kleine Unachtsamkeit und der Schaden ist da. Meistens ist es halb so wild wie beim umgefallenen Glas Rotwein auf den Teppich bei der Geburtstagsfeier der Nachbarn. In manchen Fällen kann aus einem kleinen Fehler ein größeres Problem mit finanziellen Folgen werden. Wer dann eine private Haftpflichtversicherung hat, kann gelassen bleiben.

Wenn uns nämlich Fehler passieren und wir nicht entsprechend versichert sind, können wir nach dem Gesetz mit unserem gesamten Vermögen haften. Das kann Pläne, Lebensentwürfe und Wünsche grundlegend verändern, besonders bei Personenschäden.

Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung die wichtigste private Absicherung – auch bereits für junge Leute. Und wenn es schon ohne Absicht geschehen ist, dann wenigstens mit Absicht bestens versichert bei HDI.

Individueller Schutz für Ihre persönliche Lebenssituation

Ob Sie als Single, gemeinsam mit einem Partner oder mit Kindern als Familie zusammen leben: Die Privathaftpflichtversicherung von HDI hat für jede Lebenssituation den passenden Schutz. Je nach Ihrem Bedarf können Sie zwischen den drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium wählen und darüber hinaus noch den Schutz mit unseren Zusatzbausteinen erweitern.

Übrigens: Mit unserer Innovationsgarantie genießen Sie auch zukünftig den aktuellen HDI Versicherungsschutz ohne Zusatzkosten oder zusätzlichen Papierkram. Durch das Innovations-Update passt sich Ihre Privathaftpflichtversicherung an die jeweils verbesserten Leistungen an.

Tarifbeispiele

Tarif

Basis

Solide Grundabsicherung + starke Leistungen

3,24 €* im Monat

  • Versicherungssumme bis 10 Mio. EUR
  • Verlust fremder privater oder fremder ehrenamtlicher Schlüssel bis 5.000 EUR
  • individuell zuwählbare Pakete
  • Innovationsklausel
  • Versicherungssumme

    10 Mio. EUR

  • Be- und Entladeschäden Kfz

    bis 1.000 EUR (SB 150 Euro)

  • Schlüsselverlust (privat/ehrenamtlich)

    bis 5.000 EUR

  • Schlüsselverlust (beruflich)

  • Eltern im Heim

    bis 10 Mio. EUR

  • Tagesmutter/-vater (entgeltlich)

  • Selbstständige nebenberufliche Tätigkeit

    bis 1.200 EUR Jahresumsatz

  • Wählbarer Zusatzbaustein: Bestleistungsgarantie

  • Innovationsgarantie

  • Forderungsausfallschutz für Personen- und Sachschäden (Europa)

  • Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des VN (im Haushalt des VN lebend)

  • Private Internetnutzung / elektronischer Datenaustausch

  • Halten und Benutzen von Flugmodellen mit Motor im eigenen Besitz z. B. Modellflugzeuge, Drohnen und andere Multicopter (erlaubte private Nutzung in Deutschland)

  • Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde oder Pferde, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht

  • Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit

  • Besitz von Photovoltaik- sowie Solaranlagen zu den versicherten Immobilien inklusive Einspeisung in ein öffentliches Stromnetz

Tarif

Komfort

Umfassender Schutz + zusätzliche Leistungen

3,88 €* im Monat

  • Versicherungssumme bis 20 Mio. EUR
  • Verlust fremder privater oder fremder ehrenamtlicher Schlüssel bis 100.000 EUR
  • Schäden an geliehenen / gemieteten Sachen
  • Innovationsklausel
  • Versicherungssumme

    20 Mio. EUR

  • Be- und Entladeschäden Kfz

    bis 5.000 EUR (SB 150 Euro)

  • Schlüsselverlust (privat/ehrenamtlich)

    bis 100.000 EUR

  • Schlüsselverlust (beruflich)

    bis 100.000 EUR

  • Eltern im Heim

    bis 20 Mio. EUR

  • Tagesmutter/-vater (entgeltlich)

    bis 20 Mio. EUR

  • Selbstständige nebenberufliche Tätigkeit

    bis 6.000 EUR Jahresumsatz

  • Wählbarer Zusatzbaustein: Bestleistungsgarantie

  • Innovationsgarantie

  • Forderungsausfallschutz für Personen- und Sachschäden (Europa)

  • Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des VN (im Haushalt des VN lebend)

  • Private Internetnutzung / elektronischer Datenaustausch

  • Halten und Benutzen von Flugmodellen mit Motor im eigenen Besitz z. B. Modellflugzeuge, Drohnen und andere Multicopter (erlaubte private Nutzung in Deutschland)

  • Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde oder Pferde, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht

  • Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit

  • Besitz von Photovoltaik- sowie Solaranlagen zu den versicherten Immobilien inklusive Einspeisung in ein öffentliches Stromnetz

Unsere Empfehlung

Tarif

Premium

Rundum-Schutz mit hoher Versicherungssumme

4,24 €* im Monat

  • Versicherungssumme bis zu 50 Mio. EUR
  • Verlust privater oder fremder ehrenamtlicher Schlüssel bis zu 50 Mio. EUR
  • Schäden durch Falschbetankung
  • Bestleistungsgarantie zuwählbar*
  • Versicherungssumme

    50 Mio. EUR

  • Be- und Entladeschäden Kfz

    bis 10.000 EUR (SB 150 Euro)

  • Schlüsselverlust (privat/ehrenamtlich)

    bis 50 Mio. EUR

  • Schlüsselverlust (beruflich)

    bis 50 Mio. EUR

  • Eltern im Heim

    bis 50 Mio. EUR

  • Tagesmutter/-vater (entgeltlich)

    bis 50 Mio.EUR

  • Selbstständige nebenberufliche Tätigkeit

    bis 12.000 EUR Jahresumsatz

  • Wählbarer Zusatzbaustein: Bestleistungsgarantie

  • Innovationsgarantie

  • Forderungsausfallschutz für Personen- und Sachschäden (Europa)

  • Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des VN (im Haushalt des VN lebend)

  • Private Internetnutzung / elektronischer Datenaustausch

  • Halten und Benutzen von Flugmodellen mit Motor im eigenen Besitz z. B. Modellflugzeuge, Drohnen und andere Multicopter (erlaubte private Nutzung in Deutschland)

  • Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde oder Pferde, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht

  • Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit

  • Besitz von Photovoltaik- sowie Solaranlagen zu den versicherten Immobilien inklusive Einspeisung in ein öffentliches Stromnetz

  • * - Berechnet für einen Single, Alter 26, Versicherungsbeginn 05.03.2024. Die vollständigen Details zu den Leistungen finden Sie in den Bedingungen (Kundeninformation)

Was ist in der HDI Privat Haftpflicht versichert?

Icon Warnmeldung
Personenschäden

Wenn es durch Ihr Handeln zu Beschädigungen fremden Eigentums oder zu Verletzungen, anderen Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod von Personen kommt, sind Sie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in solchen Fällen versichert. Da besonders bei Personenschäden sehr schnell hohe Forderungen entstehen, sollten Sie unbedingt darauf achten, eine ausreichend hohe Deckungssumme im Schadenfall vereinbart zu haben.

Empfohlen werden grundsätzlich mindestens fünf Millionen Euro. Bei HDI genießen Sie zum Beispiel schon in der günstigsten Produktlinie Basis die beruhigende Sicherheit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro. In der Linie Komfort sind es 20 Millionen, im Premium-Tarif sogar 50 Millionen Euro.

Mann geht mit zwei Krücken und einer Beinschiene
Icon Personenschaden
Sach- & Mietsachschäden
Sach & Mietsachschäden

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie Gegenstände beschädigen oder zerstören, die Dritten gehören. Das gilt auch, wenn Sie als Mieter in einer Wohnung leben und hier einen Schaden in Ihrer Wohnung verursachen, zum Beispiel durch den Verlust des Haustürschlüssels.

Kinder haben mit einem Fußball eine Scheibe eingeworfen
Icon Leistungsgarantie
Vermögensschäden

Auch gegen Vermögensschäden sind Sie in der HDI Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Damit ist der finanzielle Schaden bei einer anderen Person gemeint, den Sie verursacht haben. Zum Beispiel weil die geschädigte Person selbstständig ist und eine Zeit lang nicht arbeiten kann, da Sie beispielsweise wichtiges Equipment beschädigt haben, womit der Beruf ausgeübt wird. Hier ist der finanzielle Schaden der Verdienstausfall, den die geschädigte Person geltend machen kann.

Familie mit zwei Kindern auf Rücken und Schultern geht lachend im  Wald bei Sonnenschein spazieren

Wenn es durch Ihr Handeln zu Beschädigungen fremden Eigentums oder zu Verletzungen, anderen Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod von Personen kommt, sind Sie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in solchen Fällen versichert. Da besonders bei Personenschäden sehr schnell hohe Forderungen entstehen, sollten Sie unbedingt darauf achten, eine ausreichend hohe Deckungssumme im Schadenfall vereinbart zu haben.

Empfohlen werden grundsätzlich mindestens fünf Millionen Euro. Bei HDI genießen Sie zum Beispiel schon in der günstigsten Produktlinie Basis die beruhigende Sicherheit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro. In der Linie Komfort sind es 20 Millionen, im Premium-Tarif sogar 50 Millionen Euro.

Mann geht mit zwei Krücken und einer Beinschiene
Sach & Mietsachschäden

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie Gegenstände beschädigen oder zerstören, die Dritten gehören. Das gilt auch, wenn Sie als Mieter in einer Wohnung leben und hier einen Schaden in Ihrer Wohnung verursachen, zum Beispiel durch den Verlust des Haustürschlüssels.

Kinder haben mit einem Fußball eine Scheibe eingeworfen

Auch gegen Vermögensschäden sind Sie in der HDI Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Damit ist der finanzielle Schaden bei einer anderen Person gemeint, den Sie verursacht haben. Zum Beispiel weil die geschädigte Person selbstständig ist und eine Zeit lang nicht arbeiten kann, da Sie beispielsweise wichtiges Equipment beschädigt haben, womit der Beruf ausgeübt wird. Hier ist der finanzielle Schaden der Verdienstausfall, den die geschädigte Person geltend machen kann.

Familie mit zwei Kindern auf Rücken und Schultern geht lachend im  Wald bei Sonnenschein spazieren

Leistungsbausteine: Gestalten Sie Ihren persönlichen Tarif

Das Gute bei der HDI Privathaftpflichtversicherung: Die drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium decken die wichtigsten Grundleistungen ab, um im Schadensfall entspannt bleiben zu können. Wenn Sie darüber hinaus noch zusätzlich abgesichert sein möchten, können Sie Ihren Tarif mit diesen Leistungserweiterungen ergänzen Ganz flexibel.

Vorteile der HDI Privat-Haftpflichtversicherung

Familie am Tisch im Garten spielt ein Brettspiel

Wenn Sie sich für die HDI Privathaftpflichtversicherung entscheiden, profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Alles online möglich: Einfach berechnen, abschließen & verwalten im HDI Online-Kunden-Portal

  • Individueller Schutz, ob als Single, Paar, alleinerziehend oder als Familie

  • 10 Mio. Euro Versicherungssumme schon in der Basisabsicherung

  • Versichert sind alle berechtigten Forderungen auf Schadensersatz bis zur vollen Höhe der jeweiligen Versicherungssumme

  • Unberechtigte Ansprüche: HDI wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche ab – notfalls vor Gericht

  • Moderne Leistungen: Innovationsgarantie, Absicherung von Gefälligkeitsschäden, Besitz und Gebrauch von Pedelecs und vieles mehr

  • Bestleistungsgarantie: Zusatzbaustein Bestleistungsgarantie in Kombination mit der Linie Premium wählbar

Erklärfilm zur Privaten Haftpflichtversicherung: Wichtigkeit, Vorteile & Leistungen

Bestnoten für die HDI Privat-Haftpflichtversicherung

Stiftung Warentest Sehr gut
Stiftung Warentest hat die Privat-Haftpflichtversicherung in der Produktlinie Premium in der Ausgabe 09/2023 mit SEHR GUT (0,7) bewertet.
Siegel für Privathaftpflicht Premium von Morgen und Morgen mit der Wertung "sehr gut"
Die Wirtschaftswoche hat die Privat-Haftpflichtversicherung von HDI in der Produktlinie Premium mit SEHR GUT bewertet

Versicherung wechseln

Umbrella-Schutz für Versicherungswechsler

Die HDI Privathaftpflichtversicherung hat Sie überzeugt, aber Sie haben noch einen laufenden Vertrag mit einem anderen Versicherer? Kein Problem! Mit der HDI Umbrella-Deckung stocken wir bis zu drei Jahre Ihren jetzigen Versicherungsschutz bis zum Vertragsbeginn bei uns auf. Genießen Sie den vollen HDI Schutz – und das ganz ohne zusätzliche Kosten!

So einfach funktioniert der HDI-Umbrella Schutzschirm:

Fremdvertrag Fremdvertrag mit Versicherungslücke

HDI Umbrella-Schutz Der HDI Umbrella-Schutz schließt sofort die Versicherungslücke

HDI Vertrag Nach Ablauf des alten Vertrags: voller HDI Schutz

Weil HDI im Ernstfall den Unterschied macht

Wir machen unseren besten Job: Klären alles, was zu klären ist und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie wie gewohnt weitermachen können.

Willkommen bei HDI – Wir bieten in jeder Situation den passenden Schutz.

Starke Versicherungsexpertise seit 1903

360° Kundenservice: Online, telefonisch oder persönlich vor Ort

Vielfach ausgezeichneter Versicherungspartner

Optionale Leistungsbausteine

Noch Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gesuchten Antworten

Wann benötige ich eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Im Grunde benötigt jeder eine Privathaftpflichtversicherung, denn der Alltag birgt zahlreiche Gefahren oder Risiken. Es ist schnell passiert, dass Sie zum Beispiel unaufmerksam sind und noch bei Rot über die Ampel laufen. Wenn ein Auto für Sie bremst und ein anderes auffährt, haben Sie unabsichtlich schon einen ziemlich großen Sachschaden angerichtet. Wenn dann noch ein Personenschaden hinzukommt, wird es richtig teuer. In diesem Fall kann Sie die Privathaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen schützen.

Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?

Wer in der Privathaftpflichtversicherung versichert ist, entscheiden Sie selbst nach Ihrem Bedarf. HDI hält dafür jeweils Tarife bereit:

• Singles (Einpersonenhaushalt ohne Kinder)

• Paare (Mehrfamilienhaushalt ohne Kinder)

• Familien (Ein- und Mehrpersonenhaushalt mit Kindern)

Welche Schäden sind in der Privathaftpflicht versichert?

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Bei HDI sind zusätzlich auch Mietsachschäden enthalten

Habe ich eine Wartezeit zu beachten, wenn ich eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließe?

Sie haben beim Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung keine Wartezeit. Mit dem Datum des Versicherungsbeginns sind Sie geschützt, wenn die erste Beitragszahlung vereinbarungsgemäß erfolgt ist.

Was ist vor einem Vertragsabschluss zu beachten?

Vor dem Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung sollte der persönliche Bedarf geprüft werden. Wichtig ist, dass Sie die für Sie passende Versicherungssumme wählen. Warum ist die Versicherungssumme so wichtig? Sie ist von hoher Bedeutung, da Haftpflichtschäden und besonders Personenschäden schnell hohe Schadenersatzforderungen verursachen können. Darüber hinaus möchten Sie vielleicht eine Selbstbeteiligung vereinbaren, um Beitrag zu sparen. Mögliche Selbstbeteiligungen bei HDI sind 150 Euro oder 300 Euro.

Für wen ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Wenn Sie anderen einen Schaden schuldhaft zufügen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Schaden vollumfänglich zu ersetzen. Ein Missgeschick ist schnell passiert und kann bei Personenschäden erhebliche finanzielle Ausmaße annehmen, die Ihr eigenes Vermögen übersteigen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden. Damit eine Forderung auf Schadenersatz nicht zu einer finanziellen Katastrophe für Sie wird.

Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung wie zum Beispiel die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Sie ist dennoch eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Eigentlich sollte sie verpflichtend sein. Denn eine kleine Unachtsamkeit kann schon große finanzielle Folgen haben und vor dem Gesetz sind Sie als Verursacher zum Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet. So können Sach- und Vermögens-, aber insbesondere Personenschäden schnell zu einer hohen finaniellen Belastung werden.

Was bedeutet passiver Rechtsschutz in der Privathaftpflicht?

Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht gegenüber Dritten besteht. Wenn die Ansprüche berechtigt sind, werden sie von der Privathaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Summe übernommen. Wenn die gegen Sie erhobenen Ansprüche nicht berechtigt sind, wehrt Ihr Versicherer diese ab – wenn erforderlich, auch vor Gericht.

Wie gehe ich bei der Meldung eines Schadens vor?

Angenommen Sie haben jemandem unabsichtlich einen Schaden zugefügt. Dann ist es je nach Sachlage ratsam, die Polizei zu rufen, insbesondere wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Privat-Haftpflichtversicherer. Bei HDI können Sie das direkt über die Online-Schadenmeldung erledigen. Schildern Sie den Hergang des Schadens genau. Beschreiben Sie dabei, um was für einen Schaden es sich handelt, wann und wo er passiert ist und wie er sich zugetragen hat. Treffen Sie keine Aussage darüber, dass Sie schuld sind oder einen Schadenersatz leisten. Denn Ihr Versicherer prüft zunächst, ob und welche Ansprüche auf Schadenersatz bestehen und berechtigt sind.

Welche verschiedenen Schadensarten deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Verbraucher. Wer in einem unbedachten Moment einen Schaden verursacht, muss ohne Absicherung selbst für Folgekosten aufkommen. Und die können mitunter beträchtliche Höhen erreichen. Folgenschwere Missgeschicke sind schnell passiert: Sie werfen ein Rotweinglas um, der Inhalt ruiniert den teuren Teppich einer Freundin. Dieser ist nicht zu retten und muss komplett ersetzt werden. Oder Sie vernachlässigen im Winter Ihre Streupflicht, ein Passant rutscht aus, verletzt sich und muss operiert werden. Auf Sie kommen Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Denn als Verursacher haften Sie für solche Schäden.

Bei der Privathaftplicht wird zwischen den folgenden Schäden unterschieden:

  • Sachschäden: Sie beschädigen oder zerstören Gegenstände, die Dritten gehören.
  • Personenschäden: Durch Ihr Handeln kommt es zu Verletzungen, anderen Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod von Personen.
  • Vermögensschäden: Sie verursachen finanzielle Schäden bei anderen Personen. Zum Beispiel weil jemand durch Ihr Verschulden seinen Flug verpasst und einen neuen buchen muss. Oder aber, weil die geschädigte Person selbstständig ist und eine Zeit lang nicht arbeiten kann. Hier ist der finanzielle Schaden der Verdienstausfall.
  • Mietsachschäden: Sie verschulden als Mieter einen Schaden in Ihrer Wohnung, zum Beispiel einen Wasserschaden.

Vor allem Personenschäden können schnell für sehr hohe Forderungen sorgen. Achten Sie deshalb beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Empfohlen werden grundsätzlich mindestens fünf Millionen Euro. Bei HDI genießen Sie zum Beispiel schon in der günstigsten Produktline Basis die beruhigende Sicherheit einer Versicherungsumme von 10 Millionen Euro. In der Linie Komfort sind es 20 Millionen, im Premium-Tarif sogar 50 Millionen Euro.

Was übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht?

Grundsätzlich sind Sie mit dem Vertrag auf der sicheren Seite, wenn Sie jemandem Schaden zufügen. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen Sie keine Leistungen der Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen können. Dies gilt bei Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben oder die Sie selbst erlitten haben. Auch wenn Sie Personen schädigen, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Das betrifft zum Beispiel Partner oder Familienangehörige.

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursachen, ist das ein Fall für die Kfz-Versicherung und nicht für die Privathaftpflicht.

Häufig werden auch sogenannte Gefälligkeitsschäden nicht übernommen: Das sind Schäden, die Sie bei Freunden oder Bekannten verursachen, während Sie diesen helfen – zum Beispiel bei einem Umzug. Bei HDI sind jedoch auch solche Missgeschicke bereits in der Linie Basis mitversichert.

Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrags genau prüfen, welche Leistungen bei Ihrer Privathaftpflicht inklusive sind. Zusatzbausteine sorgen bei HDI dafür, dass Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

Was gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit?

Bei der Frage, ob Sie Anspruch auf Leistungen Ihrer Privathaftpflicht haben, geht es auch darum, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Haben Sie vorsätzlich gehandelt, zahlt die Versicherung nicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie absichtlich das Eigentum einer Person beschädigen. Bei einfacher Fahrlässigkeit leistet die Haftpflichtversicherung hingegen. Einfache Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn Sie nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt haben. Die möglichen Folgen Ihres Handelns waren Ihnen dabei nicht bewusst. Alle klassischen Missgeschicke fallen in diese Kategorie.

Zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Vorsatz liegt die grobe Fahrlässigkeit: Hierbei war Ihnen bewusst, dass eine Gefahr besteht und dass Sie sich vorsichtig verhalten müssten. Das haben Sie aber nicht getan. Sie haben also die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.

Ein Beispiel: Sie lassen bei Sturm einen Blumentopf außen auf Ihrer schmalen Fensterbank stehen. Er stürzt auf die Straße und verletzt jemanden. Sie haben grob fahrlässig gehandelt, weil Sie in einer offensichtlichen Gefahrensituation unvorsichtig waren.

Ob die Privat Haftpflicht in solchen Fällen trotzdem leistet und ob es zu Kürzungen der Leistungen kommt, wird im Einzelfall geprüft.

Zahlt die Haftpflichtversicherung für durch Kinder verursachte Schäden?

Bis zum Alter von sieben Jahren haften Kinder nicht für Schäden, die sie verursacht haben. Sie sind – im Fachjargon – nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren. Die Eltern können nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist das nicht der Fall, muss auch die Privat Haftpflicht der Eltern nicht leisten. Der Geschädigte hat also keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch ist eine solche Situation unangenehm für viele Erziehungsberechtigte, insbesondere wenn der Geschädigte persönlich bekannt ist. Versichern Sie Ihren Ein- oder Mehrpersonenhaushalt mit Kindern bei HDI, haben Sie die Möglichkeit, auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder abzusichern. So ist der Nachbarschaftsfrieden nicht in Gefahr, wenn der Ball des Juniors in der Fensterscheibe des Hauses nebenan landet.

Greift die Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

HDI hilft.

Auch im Ausland profitieren Sie von den Leistungen der Privat Haftpflicht: Innerhalb der EU gilt der Schutz bei HDI auch in der Basis-Linie für unbegrenzte Zeit. In anderen Ländern sind Sie für die Dauer von fünf Jahren abgesichert. Ausführliche Informationen zum Schutz außerhalb Deutschlands finden Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung im Ausland.

Schlüssel verloren: Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Wer einen Schlüssel verliert, muss sich nicht nur darüber ärgern, dass er sich ausgesperrt hat. Oft muss dann das Schloss ausgetauscht werden und der Mieter hat die Kosten zu tragen. Müssen infolgedessen auch alle anderen Mieter in Mehrparteienhäusern mit neuen Schlüsseln ausgestattet werden, summieren sich die Kosten. Besonders heikel wird es, wenn auch berufliche Schlüssel betroffen sind: Der Austausch der gesamten Schließanlage in einem Bürogebäude kann richtig teuer werden. Ob die Haftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust zahlt, hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab. Unter Umständen wird eine Selbstbeteiligung vereinbart und die Kosten werden nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Deckungssumme getragen. Bei HDI gehört der Verlust privater oder ehrenamtlicher Schlüssel bereits in der Linie Basis bis 5.000 Euro zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. In der Premium-Linie entfällt diese Entschädigungsgrenze. Zusätzlich ist hier auch der Verlust fremder dienstlicher Schlüssel abgesichert.

Was bedeutet die Ausfalldeckung bei der Haftpflicht?

Was passiert, wenn Sie von jemandem geschädigt werden, der keine Haftpflichtversicherung besitzt? Wer einen Schaden verursacht, muss in der Regel dafür aufkommen. Doch ist der Verursacher dazu nicht in der Lage, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Was vielen Versicherten nicht bewusst ist: Eine Ausfalldeckung bei Ihrer eigenen Haftpflicht sichert Sie auch für solche Fälle ab. Haben Sie diese Leistung vereinbart, kommt Ihre Versicherung für die entstandenen Kosten auf. Bei HDI ist ein solcher Forderungsausfallschutz für Personen- und Sachschäden ab der Linie Komfort inklusive.

Was ist mit Schäden, die durch meine Haustiere verursacht werden?

Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die durch Ihre Haustiere verursacht werden. In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist festgelegt, dass der Halter eines Tieres für alle Schäden, die das Tier verursacht, haftet. Das gilt z. B. für Hunde und Pferde aber natürlich genauso, wenn Ihre Katze oder ihr Kater Sachen beschädigt.

Sofern Sie ein Pferd oder einen Hund haben, sollten Sie eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben. Die Tierhalterhaftung gilt auch dann, wenn Sie selbst keine persönliche Schuld trifft.

Für Katze oder Kater ist wie bei Reptilien, Fischen, Hamstern und anderen Kleintieren keine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Hier reicht eine private Haftpflichtversicherung.

Die Versicherung trägt die Kosten, wenn Ihr Stubentiger das Eigentum anderer Personen – zum Beispiel Möbel, Kleidung, Taschen oder Autos – zerstört oder das Haustier eines Dritten verletzt. Das gilt auch, wenn Ihre Katze eine fremde Person kratzt oder beißt und der Geschädigte Sie auf Schadensersatz verklagt. Die Privathaftpflichtversicherung ist für den Besitzder dieser Vierbeiner nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber

Wann brauche ich spezielle Haftpflichtversicherungen?

Besondere Hobbys oder ein auch eigenes Haus erfordern einen besonderen Schutz. Wer zum Beispiel Jäger ist oder ein eigenes Boot besitzt, kann sich mit einer speziellen Haftpflichtversicherung gegen die damit verbundenen Risiken absichern.

Haus- und Grundbesitzer müssen dagegen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Stürzt zum Beispiel ein kranker Baum aus Ihrem Garten bei einem Sturm auf ein am Straßenrand geparktes Auto, haftet der Grundstücksbesitzer.

Auch Bauherren können sich mit einer speziellen Haftpflichtversicherung schützen. Dadurch sind zukünftige Hausbesitzer abgesichert, wenn auf der Baustelle etwas passiert.

HDI hat mehrere spezielle Angebote, damit Sie den passenden Versicherungsschutz für jede Lebenslage erhalten.

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