Zahnzusatzversicherung© Philipp Arnold
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger 2024

Zahnzusatzversicherung 9-facher Testsieger in Folge

Bis zu 100 % Kostenerstattung für

  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz und Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe (bis zu 200 €)


Beitrag berechnen

Vorteile der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz

  • Maximale Kostenerstattung: Unsere Zahn­zu­satz­versicherung erstattet Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Zahn­behandlungen, Zahn­er­satz, Zahn­implantate, Kieferor­tho­pä­die uvm.
  • Re­kord­testsieger Produkt: Die Zahn­zusatz­versicherung der Deutschen Familien­ver­si­cherung ist zum 8. Mal Testsieger und damit Re­kord­testsieger bei Stiftung Warenen­test. Kei­ne andere Zahn­zusatz­versicherung wurde so oft hintereinander zum Testsieger gekürt.
  • Günstiger Versicherungs­schutz: Unsere Versicherungs­beiträge beginnen bereits ab nur 10 Euro monatlich.
  • Sofortiger Versicherungsschutz: Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten bestens ge­schützt. Zudem sind Sie direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.
  • Einfache Kostenerstattung: Rechnungen reichen Sie bei der DFV schnell und un­komp­liziert per App ein. Einfach das Dokument fotografieren, hochladen und kurz darauf erhalten Sie schon Ihr Geld.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Mit un­serer Zahnversicherung profitieren Sie von welt­weit­em Versicher­ungs­schutz.
  • Individuell und umfassend: Unsere Tarife bieten für jeden Bedarf die passende Ab­sich­er­ung. Sie wählen zwischen einem Er­statt­ungs­satz von 50 %, 70 %, 80 % oder 100 %. Bei den Tarifen unserer Zahnversicherung sind immer alle Leistungen beim Zahnarzt versichert.
  • Innovative Behandlungen: Mit der GOZ-Garantie sind Sie auch für aktuell noch unbekannte Zahnbeschwerden abgesichert und profitieren von den modernsten Methoden bei Ihrem Zahnarzt.

  • Assistance-Leistungen: Nutzen Sie unsere 24/7-Hotline für Beratung zu Mundhygiene und Zahnbehandlungen sowie für Hilfestellungen bei der Zahnarztwahl oder der Verwaltung Ihrer Unterlagen.

Unsere Zahnzusatzversicherung im Vergleich Beitrag berechnen

BasisDer günstige Einstieg

50 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

100 € Prophylaxe pro Jahr

ab10,- €
Online abschließen
KomfortTop Preis/Leistung

70 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

140 € Prophylaxe pro Jahr

ab14,- €
Online abschließen
PremiumTop Schutz zum Bestpreis

80 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

160 € Prophylaxe pro Jahr

ab16,- €
Online abschließen
Exklusiv★ TESTSIEGER ★

100 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

200 € Prophylaxe pro Jahr

ab20,- €
Online abschließen
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung

9-facher Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (08/2024) zum neunten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) ausgezeichnet.

Zahnzusatzversicherung Vergleich Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Ihre Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit und ohne Zahn­versicherung

Die Kosten für Zahnreinigung, Wur­zel­be­hand­lung, sonstige Zahnbehandlungen und vor allem für Zahnersatz können sehr hoch ausfallen. Die ge­setz­lichen Kranken­kassen (GKV) leisten nur 50 % der durch­schnitt­lichen Kosten einer Regel­versorgung. Ohne Zahn­zu­satz­versicherung be­kom­men Sie also die günstigste Versorgung, an der Sie sich zur Hälfte selbst beteiligen müssen.

Wenn Sie aber keine Amalgamfüllungen wün­schen, regelmäßig eine professionelle Zahn­rei­ni­gung durchführen lassen möchten oder einfach Zahnersatz benötigen, dann müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen. Folgende Er­stat­tungs­beispiele zeigen Ihnen, wie Sie mit der Rekord­testsieger Zahn­zusatz­versicherung am besten beim Zahnarzt kosten sparen.

Professionelle Zahnreinigung
Gesamtkosten ca. 130 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 0 €
Anteil DFV: 130 €
Wurzelbehandlung
Gesamtkosten ca. 770 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 0 €
Anteil DFV: 770 €
Zahnspange
Gesamtkosten ca. 6.500 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 4.000 €
Anteil DFV: 2.500 €
Kompositfüllung
Gesamtkosten ca. 130 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 55 €
Anteil DFV: 75 €
Inlay
Gesamtkosten ca. 780 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 50 €
Anteil DFV: 730 €
Keramikinlay
Gesamtkosten ca. 1.070 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 50 €
Anteil DFV: 1.020 €
Keramikkrone
Gesamtkosten ca. 850 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 200 €
Anteil DFV: 650 €

Häufige Fragen zur Zahnversicherung

  • Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung), die lediglich zu 50 % erstattet wird. Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen, an dem sich die Krankenkasse ebenfalls nur zu 50 % einer Regelversorgung beteiligt. Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht, der muss z. B. bei einem einzigen Implantat mit Kosten von bis zu 3.000 Euro rechnen. Aber auch kleiner Behandlungen oder Zahnprophylaxe werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollumfänglich oder sogar gar nicht erstattet. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.

  • Der DFV-ZahnSchutz bietet in allen wichtigen Leistungsbereichen Schutz, in denen bei einem Zahnarztbesuch hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören:

    • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung)
    • Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhaut­transplantation, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten)
    • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen)
    • Zahnimplantate
    • Kieferorthopädie (ohne Altersgrenzen und für alle KIGs)

    Vor Antragstellung abgeschlossene Heilbehandlungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, so ist zum Beispiel die Reparatur einer bestehenden Zahnkrone oder Zahnfüllung in unserer Zahnzusatzversicherung abgesichert. Zusätzlich leisten wir bei allen anästhetischen Leistungen (Maßnahmen zur Schmerzaus­schaltung) ohne Höchstgrenze und Sie erhalten 100% Kostenerstattung für Zahnmaßnahmen aufgrund eines Unfalls, ganz unabhängig von Ihrem Tarif.

  • Beim DFV-ZahnSchutz gibt es den Basis Tarif bereits ab 10 Euro monatlich. Ab 14 Euro pro Monat ist der Komfort Tarif erhältlich. Ab 16 Euro im Monat gibt es den Premium Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv Tarif ist ab 20 Euro monatlich für 100 % Kostenerstattung abschließbar.

    Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person. Für Kinder und jüngere Personen ist die Zahn­zusatz­versicherung also besonders günstig. Der Abschluss lohnt sich jedoch definitiv in jedem Alter, da Zahnprobleme in jeder Lebensphase auftreten können, unsere gesamte Gesundheit beeinflussen und ein schönes Lächeln ein Leben lang erhalten werden sollte. Wichtig ist nur, dass Sie sich versichern, solange ihr Gebiss noch in Ordnung ist.

  • Der DFV-ZahnSchutz ist zum neunten Mal in Folge Stiftung Warentest TESTSIEGER.

    Unser DFV-ZahnSchutz setzt seit über einem Jahrzehnt Maßstäbe und feiert dieses Jahr sein 10-jähriges Jubiläum. Als Anerkennung für unsere kontinuierliche Spitzenqualität konnte der DFV-ZahnSchutz zum 9. Mal in Folge mit starken Leistungen und einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.

    Kein anderer Zusatzversicherer wurde so oft in Folge zum Testsieger im Bereich Zahnversicherung ausgezeichnet. Unsere durchgehenden Spitzenleistungen und unser exzellenter Service haben dazu geführt, dass die Konkurrenz immer wieder versucht, uns zu kopieren. Im August 2024 wurden insgesamt 287 Zahnzusatzversicherungen getestet, und wieder einmal hat unser DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 die absolute Bestnote 0,5 erhalten.

  • Die Kostenerstattung im Basis-Tarif beträgt 50 % für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen. Versicherte erhalten auch im günstigsten Tarif 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen. Darüber hinaus bieten wir auch bei unseren anderen Tarifstufen der Zahnversicherung ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie wählen einfach den zu Ihnen passenden Tarif, indem Sie über die Erstattungshöhe Ihres Eigenanteils entscheiden. Wir bieten eine Erstattungshöhe von 50, 70, 80 oder 100% an. In allen Tarifen sind alle Zahnbehandlungen versichert.

  • Die von uns angebotene Zahnversicherung ergänzt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Kranken­versicher­ung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zahnversicherung setzt genau dort an und bietet Ihnen eine Kosten­über­nahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.

  • Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:

    • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
    • bei Antragstellung fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,
    • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
    • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)

    Hinweis: Ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt für spätere Behandlungen als versichert.

  • Die Leistungen der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100) sind in den ersten vier Versicherungsjahren, durch die jeweiligen Höchstbeträge, gestaffelt.

    Die Versicherungsleistungen betragen je versicherter Person höchstens:

    Zahntarifersten 12 Monateersten 24 Monateersten 36 Monateersten 48 Monate
    Basis875  €1.750 €2.625 €3.500 €
    Komfort1.225 €2.450 €3.675 €4.900 €
    Premium1.400 €2.800 €4.200 €5.600 €
    Exklusiv1.750 €3.500 €5.250 €7.000 €

    Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfall entfallen die Begrenzungen.

  • Eine Zahnzusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Die steuerlich absetzbaren Kosten der Vor­sorge­aufwendungen unterliegen allerdings einer jährlichen Höchstgrenze. Diese beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.

    Außerdem können Sie in der Steuererklärung Ihren Kosten für Zahn-Vorsorgeleistungen (z. B. professionelle Zahnreinigungen) als außer­gewöhnliche Belastungen angeben. Das geht allerdings nur, wenn Ihre Zahn­zusatz­versicherung nicht 100 % der Kosten übernommen hat und sie tatsächlich einen privaten Anteil entrichten mussten.

  • Bei den Kosten für ein Implantat mit Keramik­krone muss man mit 3.000 bis 4.000 Euro rechnen.Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt davon nur etwa 480 Euro ab. Ohne Zahnversicherung bleibt also ein erheblicher Eigenanteil von ca. 2.520 bis 3.520 Euro, den Sie als gesetzlich Versicherter privat tragen müssen. Das kann also sehr schnell eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellen. Mit dem DFV-ZahnSchutz müssen Sie sich im Fall der Fälle nicht mit diesen Kosten auseinander­setzen. Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten für Ihren Zahnersatz. Das gilt natürlich auch für Implantate.

  • Die Preise für eine Wurzelbehandlung variieren von Zahnarzt zu Zahnarzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt einen Teil der Wurzelbehandlung nur, wenn der betroffene Zahn als erhal­tungswürdig eingestuft wird. Der durchschnittliche Festzuschuss beläuft sich dann auf rund 300 Euro. Der Eigenanteil kann bei einer Wurzelbehandlung also bis zu 700 Euro betragen. Diese Kosten lassen sich durch eine Zahnzusatzversicherung ganz leicht auffangen.

  • Es gibt Gruppen die kiefer­ortho­pädischen Indikationsgruppen (KIG) in den Abstufungen von 1-5. Diese definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Gleichzeitig wird durch die Gruppen bestimmt, ob medizinische Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Be­hand­lung (1= geringe Notwendigkeit, 5 = hohe Notwendigkeit).

    Die Behandlung wird bei Kindern nur zu einem Teil bezuschusst, wenn eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt. Bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Kranken­kasse nur bei verletzungsbedingten stark ausgeprägten Fehlstellungen. Unsere Zahnversicherung leistet in allen KIGs ohne Altersbegrenzung.

  • Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abge­rechnet werden können, werden über die GOZ abgerechnet.

    Entscheidet sich ein Kassenpatient bspw. für hochwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung der GKV, wird die andersartige Versorgung über die GOZ abgerechnet. Darüber hinaus gibt es zahnärztliche Leistungen, die grundsätzlich vom Vertragszahnarzt (Kassen­zahnarzt) entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt werden wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder auch kieferorthopädische Leistungen.

    Im GOZ-Gebührenverzeichnis sind die Leistungen bestimmten Nummern zugeordnet. Diesen Nummern ist wiederum eine Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der zahn­medizinischen Leistung abbildet. Der individuelle Schwierigkeitsgrad der konkreten Leistung wird zusätzlich durch den sogenannten Satz oder auch Faktor abgebildet. Die Höhe dieses Steigerungssatzes wird vom jeweiligen Zahnarzt festgelegt. Somit können die Kosten der gleichen Zahnbehandlung bei unter­schiedlichen Zahnärzten unterschiedlich ausfallen.

    Wenn der Zahnarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, kann das Honorar auch mal bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) berechnet werden. Unsere Zahnversicherung erstattet die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ und bietet eine GOZ-Garantie. Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kiefer­ortho­pädische Leistungen mitversichert sind. Sie profitieren in Zukunft automatisch von medizinischem Fortschritt.

  • Prophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Durch regelmäßige Vorsorge in diesen Bereich, erhalten Sie Ihre Zähne so stark und gesund wie möglich. So können Sie sichergehen, dass Sie möglichst lange keinen Zahnersatz benötigen und Ihre natürlichen Zähne erhalten.

    Zahnärzte empfehlen, eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich gar nicht oder nur geringfügig an diesen Kosten.

    Mit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhalten Sie 200 Euro pro Kalenderjahr für Ihre Zahn­prophy­laxe - ganz gleich in welchem Monat Ihr Versicherungsschutz beginnt.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? DFV-ZahnSchutz

Unsere Zahn­zusatz­versicherung zahlt für

Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose, Wurzelbehandlungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Einlagefüllungen)

Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken und Reparatur des Zahnersatzes) 

Zahnimplantate

Kieferorthopädie nach kiefer­ortho­pä­dischen Indikations­gruppen (KIG) 1-5

Zahnprophylaxe und Bleaching

Angst- und Schmerzausschaltung (Narkose)

100% Kostenerstattung in jeder Tarifvariante bei unfallbedingten Zahnbehandlungen

Unsere Zahn­­versicherung zahlt nicht für

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Erstmalige Versorgung von bereits erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen 

Vorhandene Zahn- und Kieferfehlstellungen vor Neuabschluss

Kosmetische Zahnbehandlungen (z. B. Veneers)

Produkthighlights unserer Zahn­zusatz­versicherung

Rekordtestsieger: 8 Testsiege in Folge bei Stiftung Warentest (SEHR GUT 0,5)

Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte

Keine Wartezeit

Innovationsgarantie (zukünftige, neue Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert)

Kostenerstattung per App

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen gemeinsam mit der Police zu.

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